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Ganztag/ Hort

Als offene Ganztagsschule bieten wir für alle Schülerinnen und Schüler eine verlässliche Betreuung (VHG) von 7.30 bis 13.30 Uhr, im Anschluss an den Unterricht kann der offene Ganz­tag (OGB) freiwillig besucht werden, entweder bis 16 Uhr oder bis 18 Uhr. Vor dem Unterricht kön­nen Kinder ab 6 Uhr betreut werden. Eine Betreuung in der Zeit von 6 bis 7.30 Uhr und von 13.30 bis 16 oder 18 Uhr erfordert den Abschluss eines kostenpflichtigen Betreuungsvertrages mit dem Jugendamt; die Kostenhöhe wird einkommensabhängig berechnet. Die Erweiterte Förderung und Betreuung findet haupt­säch­lich in den Räumen der Schule, der Turnhalle und auf dem Außengelände statt, aber auch – vor allem in den Ferienzeiten –bei unseren Kooperationspartnern.

Verfahren

Den Antrag für die Betreuung im offenen Ganztag („Hortantrag“) erhalten Sie bei uns in der Schule, beim Bürgeramt oder hier zum Herunterladen.

Dem Antrag sind außerdem weitere Unterlagen beizufügen. Eine vollständige Liste der erforderlichen Unterlagen finden Sie hier:

Geben Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit den Unterlagen beim Jugendamt ab. Beim Ausfüllen des Hortantrags stehen wir Ihnen gern zur Seite. Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin mit Frau Weinhardt, unserer koordinierenden Erzieherin. Sie erreichen Frau Weinhardt telefonisch entweder unter 030 500 182 58 oder über unser Sekretariat 030 512 00 97 während unserer Sprechzeiten Montag bis Donnerstag von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr, von 14.00 bis 15.00 Uhr und freitags von 07.30 bis 13.00 Uhr.

Nachdem das Bürgeramt den Hortantrag bearbeitet hat, schickt es Ihnen einen Hortgutschein nach Hause. Bitte lassen Sie diesen Hortgutschein durch unsere Schule beglaubigen. Damit wird bestätigt, dass Ihr Kind unsere Schule besucht oder an unserer Schule angemeldet ist.

Diesen beglaubigten Hortgutschein schicken Sie bitte nun an das Bürger- oder Jugendamt. Von diesen Ämtern erhalten Sie dann Ihren Betreuungsvertrag per Post.

Abschließend legen Sie bitte den Betreuungsvertrag unserer Schule vor.

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