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Elternkostenbeteiligung
Liebe Eltern der Klasse 2,
Wie Sie wissen, sieht der Gesetzgeber ab Klassenstufe 3 eine Elternkostenbeteiligung für die Teilnahme an der ergänzenden Förderung und Betreuung vor. Der Kostenbescheid, den Erziehungsberechtigte für die 1. und 2. Jahrgangsstufe erhalten haben, ist deshalb in der 3. Klasse nicht mehr gültig. Der Bescheid wird aufgehoben und es muss ein neuer Kostenbescheid ausgestellt werden. Dafür müssen Erziehungsberechtigte den Nachweis über Ihr Einkommen des letzten Jahres zeitnah, jedoch spätestens bis zum bis zum 30. April 2022 bei dem zuständigen Jugendamt vorlegen. Anschließend prüft und setzt das Jugendamt die Kostenbeteiligung fest. Andernfalls droht die Festlegung des Höchstsatzes für die Elternkostenbeteiligung. Die Erziehungsberechtigten werden durch das Jugendamt durch ein in ISBJ erstelltes Schreiben informiert.
Das Formular finden Sie hier.